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Zwangsversteigerung

Die Veröffentlichungen der Zwangsversteigerungstermine dienen Ihrer unverbindlichen Information. Die verbindliche Veröffentlichung erfolgt für die Termine des Amtsgerichts Brake inzwischen ausschließlich auf der Seite Justizportal - Verfahren (zvg-portal.de) 

Da Termine kurzfristig aufgehoben werden können, empfiehlt sich ein kurzfristiger Blick auf die oben verlinkte Seite oder eine telefonische Rückfrage kurz vor dem Termin.

Gebote können nur im Termin persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Passes abgegeben werden.

Bevollmächtigte benötigen eine öffentliche beglaubigte (notarielle) Vollmacht, deren Aufgabenkreis die Abgabe von Geboten beinhalten muss.

Bei Geboten für juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften ist ein beglaubigter Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 15 Tage sein darf.

Die Wertgutachten zu den Versteigerungsobjekten können Sie in der Regel auf oben genannter Seite nach Aufruf des Verfahrens downloaden. Weiterhin können Sie diese in der Serviceeinheit für Zwangsversteigerungssachen (Zimmer 109) montags bis freitags jeweils in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr einsehen und / oder sich gegen eine Gebühr von 0,50 €/Seite übersandt kopieren lassen.

Im Termin ist auf Antrag (= fast ausnahmslos) eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswertes bei Abgabe des Gebotes zu leisten.

Die Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen, sie kann wie folgt erbracht werden:

Erstens:

Durch einen frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck

Zweitens:

Durch einen frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck

Drittens:

Durch eine unbefristete, unbedingte, selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Geltungsbereich des Zwangsversteigerungsgesetzes zugelassenen Kreditinstituts, die Verpflichtung aus der Bürgschaft muss im Inland zu erfüllen sein,

Viertens:

Durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE36 2505 0000 0106 0243 26, Norddeutsche Landesbank Girozentrale, BIC: NOLADE2HXXX (Hannover)) unter Angabe des Verwendungszwecks. Ganz wichtig ist dabei die Angabe des Aktenzeichens, denn nur damit kann der Zahlungsnachweis, der im Gericht durch Ihre Zahlung in Form einer sog. Zahlungsanzeige erzeugt wird, zugeordnet werden!

Beispiel: „Sicherheitsleistung zu 6 K 45/13, Termin am “ Überweisen Sie bitte bei hier stattfindenden Terminen nur an das Amtsgericht Brake. Eine Umbuchungsmöglichkeit von Ihrem Wohnort-Gericht an das zuständige Amtsgericht ist ausgeschlossen!!

Detaillierte Hinweise für Bietinteressenten finden Sie hier.

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